§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Schwimmkursen und Einzelunterricht zwischen Christopher Koschinski, handelnd unter der Bezeichnung „Flossenclub Schwimmschule“, Herriotstraße 17, 60528 Frankfurt am Main, Telefon +49 160 4292004, E-Mail christopher@flossenclub.de (nachfolgend „Schwimmschule“), und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Kunde ist der gesetzliche Vertreter des teilnehmenden Kindes (nachfolgend „Teilnehmer“). Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
(1) Die Buchung erfolgt online über das auf der Website eingebundene Anmeldeformular, in Ausnahmefällen in Textform (E-Mail).
(2) Mit dem Absenden des Formulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kursvertrages ab. Da die Plätze begrenzt sind (maximal vier Teilnehmer pro Kurs, im Angstfrei-Kurs maximal drei), hält die Schwimmschule den gewünschten Platz zunächst zurück und bestätigt dies mit einer Reservierungsbestätigung in Textform.
(3) Die Reservierungsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst mit dem Eingang der vollständigen Kursgebühr auf dem Konto der Schwimmschule zustande (§ 5).
(4) Ein Anspruch auf einen bestimmten Kursplatz oder eine bestimmte Uhrzeit besteht erst mit dem Zustandekommen des Vertrages nach Absatz 3.
(5) Geht die Kursgebühr nicht innerhalb der in § 5 Abs. 3 und 4 genannten Frist ein, entfällt die Reservierung; ein Vertrag kommt nicht zustande und der Platz kann anderweitig vergeben werden (vgl. § 2a Warteliste).
§ 2a Warteliste
(1) Ist ein Kurs zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage bereits ausgebucht, kann sich der Kunde auf Wunsch unverbindlich auf eine Warteliste setzen lassen (Vormerkung im Sinne dieses Paragrafen). Ein Anspruch auf einen Kursplatz entsteht hierdurch nicht. Die Anmeldung zu einem Kursblock, der noch freie Plätze hat, ist demgegenüber immer eine Buchung nach § 2, auch wenn der Block erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.
(2) Wird ein Platz frei, bietet die Schwimmschule ihn den vorgemerkten Kunden grundsätzlich in der Reihenfolge der Vormerkung in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) an. Das Angebot ist innerhalb von 48 Stunden nach Zugang anzunehmen und die Reservierung nach § 2 vorzunehmen; andernfalls kann der Platz dem nächsten vorgemerkten Kunden angeboten werden.
(3) Die Vormerkung begründet keinen Vertrag. Für einen aus der Warteliste zustande kommenden Kursvertrag gelten §§ 2 und 5 entsprechend.
(4) Die Warteliste wird nach Beginn des jeweiligen Kurses gelöscht. Eine Berücksichtigung in künftigen Kursen erfolgt nur auf erneute Anfrage.
§ 3 Kursinhalt, Termine und Kursort
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des gebuchten Kurses (Seepferdchen-Kurs: 10 Einheiten à 45 Minuten; Angstfrei-Kurs: 10 Einheiten à 50 Minuten) bzw. des gebuchten Einzelunterrichts. Ein bestimmter Lernerfolg, insbesondere das Bestehen einer Abzeichenprüfung, wird nicht geschuldet.
(2) Die Kurstermine werden bei der Buchung ausgewiesen. Die Kurse finden auch in den hessischen Schulferien sowie an Feiertagen statt, sofern bei der Buchung nichts anderes angegeben ist. Der Kunde hat dies bei der Buchung zu berücksichtigen.
(3) Kursort ist das private Schwimmbad in der Lindenstraße, 63128 Dietzenbach. Die vollständige Adresse wird nach Zahlungseingang zusammen mit den Startinformationen mitgeteilt und ist vertraulich zu behandeln.
(4) Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der Übergabe des Teilnehmers an die Kursleitung am Beckenraum und endet mit der Rückgabe an die abholberechtigte Person. Vor Beginn und nach Ende der Einheit, insbesondere in Umkleide- und Wartebereichen, obliegt die Aufsicht den Begleitpersonen.
(5) Begleitpersonen halten sich während der Kurseinheit nicht im Baderaum auf. Den Anweisungen der Kursleitung sowie den Regeln des Kursorts ist Folge zu leisten.
§ 4 Mindestteilnehmerzahl, Kursbeginn und Zusammenlegung von Kursen
(1) Ein Kurs findet statt, sobald mindestens drei Teilnehmer verbindlich angemeldet sind. Wird diese Mindestteilnehmerzahl bis zum geplanten Kursbeginn nicht erreicht, ist die Schwimmschule berechtigt, den Kursbeginn zu verschieben oder den Kurs mit einem anderen Kurs zusammenzulegen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig in Textform (E-Mail genügt) informiert.
(2) Der planmäßige Start des Kursblocks Herbst 2026 ist Samstag, der 5. September 2026. Hat ein Kurs zu diesem Zeitpunkt die Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht, kann sich sein Beginn entsprechend verschieben.
(3) Wird ein Kurs mit einem anderen Kurs zusammengelegt und ändert sich dadurch der Kurstag oder die Kursuhrzeit, oder verschiebt sich der Kursbeginn nach Absatz 1 oder 2, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die neue Terminlage in Textform (E-Mail genügt) zu erklären.
(4) Im Fall eines fristgerechten Rücktritts nach Absatz 3 werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
§ 5 Kursgebühr, Reservierung und Zahlungsfrist
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesene Kursgebühr. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Reservierungsbestätigung genannte Konto; ein Zahlungsdienstleister wird nicht eingesetzt.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
(3) Mit der Buchung wird der Kursplatz für 7 Kalendertage reserviert. Innerhalb dieser Frist ist die Kursgebühr durch Überweisung zu entrichten (Zahlungsziel: 5 Werktage ab Erhalt der Reservierungsbestätigung). Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, entfällt die Reservierung und der Platz kann anderweitig vergeben werden.
(4) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Betrags auf dem Konto der Schwimmschule maßgeblich, nicht das Datum der Überweisung. Bei Buchungen kurz vor Kursbeginn muss die Zahlung spätestens bis zum Kursbeginn eingegangen sein.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
(1) Eine Stornierung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(2) Bis 14 Tage vor Kursbeginn kann der Vertrag kostenfrei storniert werden; bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet.
(3) Bei einer Stornierung ab dem 14. Tag vor Kursbeginn sowie nach Kursbeginn erfolgt eine Erstattung nur, wenn der Kursplatz an einen Ersatzteilnehmer vergeben werden kann. In diesem Fall wird die Kursgebühr – bei Nachbesetzung nach Kursbeginn anteilig für die verbleibenden Einheiten – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € erstattet. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Kann der Platz nicht nachbesetzt werden, etwa auch nicht über die Warteliste nach § 2a, bleibt die volle Kursgebühr geschuldet.
§ 7 Versäumte Einheiten
(1) Nimmt der Teilnehmer an einzelnen Einheiten nicht teil (z. B. Krankheit, Urlaub), besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung. Der Kursplatz ist fest für den Teilnehmer reserviert.
(2) Die Teilnahme eines Ersatzteilnehmers anstelle des gebuchten Teilnehmers ist ausgeschlossen.
(3) Nach Möglichkeit und freien Kapazitäten bietet die Schwimmschule aus Kulanz Nachholtermine an; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
(4) Härtefallregelung: Kann der Teilnehmer wegen einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Erkrankung an mehr als der Hälfte der Kurseinheiten nicht teilnehmen, erhält der Kunde für die attestierten, versäumten Einheiten eine Gutschrift zur Anrechnung auf einen Folgekurs. Das Attest ist spätestens 14 Tage nach Krankheitsende vorzulegen.
§ 8 Ausfall von Einheiten durch die Schwimmschule
(1) Fällt eine Einheit aus Gründen aus, die die Schwimmschule zu vertreten hat oder die in ihrer Sphäre liegen (z. B. Erkrankung der Kursleitung, technischer Defekt des Bades), wird die Einheit nachgeholt. Der Kursblock verlängert sich in diesem Fall entsprechend um die ausgefallenen Termine im Anschluss an das reguläre Kursende.
(2) Ist eine Nachholung nicht möglich, wird die Kursgebühr für die ausgefallenen Einheiten anteilig erstattet.
(3) Kann der Kurs insgesamt nicht oder nicht weiter durchgeführt werden (z. B. dauerhafte Erkrankung der Kursleitung, dauerhafter Wegfall des Kursorts), werden bereits gezahlte Gebühren für nicht erbrachte Einheiten vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Gesundheitszustand des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer muss bei Kursantritt sportgesund sein. Gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen oder die Einnahme von Medikamenten, die für den Kursbetrieb relevant sein können, sind der Schwimmschule vor Kursbeginn unaufgefordert in Textform mitzuteilen.
(2) Ein Teilnahmeverbot besteht insbesondere bei:
- ansteckenden Krankheiten
- Fieber, Durchfall oder Erbrechen
- Ohren- oder Augenentzündungen
- offenen Wunden
(3) Die Kursleitung kann Teilnehmer mit erkennbaren Krankheitsanzeichen von der Einheit ausschließen; § 7 Abs. 1 gilt entsprechend.
§ 10 Haftung
(1) Die Schwimmschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(2) Für Garderobe, Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 11 Foto- und Filmaufnahmen
Foto- und Filmaufnahmen durch Begleitpersonen sind während der Kurse und in den Räumlichkeiten des Kursorts nicht gestattet. Aufnahmen durch die Schwimmschule erfolgen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
§ 12 Ausschluss von der Teilnahme
Stört ein Teilnehmer wiederholt und erheblich den Kursablauf oder gefährdet die Sicherheit, kann er nach erfolgloser Ermahnung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Kursgebühr für die verbleibenden Einheiten abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25 € erstattet.
§ 13 Widerrufsrecht bei Online-Buchung
Bei Online-Buchungen gilt grundsätzlich das Fernabsatzrecht. Für Freizeitveranstaltungen, die zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden, ist das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
§ 14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, abrufbar unter flossenclub.de/datenschutz.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
Frankfurt am Main, im August 2026 – Christopher Koschinski, Flossenclub Schwimmschule
← Zurück zur Startseite